Psychotherapie Akademie Reutlingen

...aus der Praxis für die Praxis



Ausbildung Heilpraktiker Psychotherapie


Infos zur Prüfung HEILPRAKTIKER PSYCHOTHERAPIE

Wer als Heilpraktiker die Heilkunde ausüben möchte, braucht eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz (HPG). Diese Erlaubnis ist beim zuständigen Gesundheitsamt zu beantragen und wird erteilt, wenn der Antragsteller die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt und in einer schriftlichen sowie mündlichen Überprüfung über ausreichende Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt.

Welches Gesundheitsamt ist für mich zuständig?

Zuständig ist das Gesundheitsamt, in dessen Gebiet Sie sich niederlassen, also Ihre Praxis eröffnen. Kann eine Niederlassung nicht zuverlässig nachgewiesen werden, richtet sich die Zuständigkeit nach dem Hauptwohnsitz.


Praxis bzw. Hauptwohnsitz

Zuständiges Gesundheitsamt

Kontakt

Infoblatt

Nordwürttemberg (außer Stuttgart)

Landratsamt Heilbronn, Gesundheitsamt

Tel: 07131 994-7100, Mail, Webseite

Heilbronn.pdf

Stuttgart

Stuttgart, Amtsärztlicher Dienst des Gesundheitsamtes

Tel: 0711/21693779, Mail, Webseite

Stuttgart.pdf

Regierungsbezirk Tübingen

Abteilung Gesundheit des Landratsamts Tübingen

Tel: 07071 207-3325, Mail,  Webseite

Tübingen.pdf


Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

  • Vollendung des 25. Lebensjahres
  • Deutsche Staatsangehörigkeit oder gültige Aufenthaltserlaubnis
  • Mindestens Hauptschulabschluss
  • Ärztliches Attest, bei Antragsstellung nicht älter als 3 Monate. Es muss ersichtlich sein, dass die antragsstellende Person aus physischer und psychischer Sicht in der Lage ist, die Tätigkeit eines Heilpraktikers auszuüben.
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 0B), welches bei Antragsstellung nicht älter als 3 Monate sein darf

 

Wie läuft die Überprüfung ab?

Die schriftliche Überprüfung findet jedes Jahr am 3. Mittwoch im März und am 2. Mittwoch im Oktober statt. Sie besteht aus 28 Multiple-Choice-Fragen, von denen 21 Fragen (75%) innerhalb von 60 Minuten richtig beantwortet werden müssen. Das Bestehen der schriftlichen Überprüfung ist Voraussetzung für die Zulassung zur mündlich-praktischen Überprüfung.

Die mündlich-praktische Überprüfung wird in den Wochen nach der schriftlichen Überprüfung als Einzelprüfung durchgeführt und dauert nicht länger als 45 Minuten.


Inhalt der Überprüfung  

  • Diagnostik und Behandlung psychischer Störungen sowie körperlicher Krankheitsbilder, die psychische Symptome hervorrufen können
  • Psychopathologie 
  • Abgrenzung heilkundlicher Tätigkeit, insbesondere im psychotherapeutischen Bereich gegenüber den heilkundlichen Behandlungen, welche Ärzten und allgemeinen Heilpraktikern vorbehalten sind.
  • Gängige psychotherapeutische Verfahren mit Indikation und Kontraindikation 
  • Der Bewerber muss die Befähigung besitzen, Patienten entsprechend der Diagnosen psychotherapeutisch zu behandeln Psychotherapie ist definiert als eine mittels anerkanntem psychotherapeutischen Verfahren vor-genommenen Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Störungen von Krankheitswert.

Die Gesundheitsämter weisen darauf hin, dass Ausbildungsnachweise zwar keine Voraussetzung für eine Zulassung zur Kenntnisüberprüfung darstellen, andererseits sind nach den neuesten Ausführungen des Sozialministeriums Baden-Württemberg Voraussetzungen für eine Befähigung Kenntnisse in einem Psychotherapieverfahren, das allgemein gültigen Kriterien an Psychotherapieverfahren genügt. Weiterhin setzt die Befähigung Grundkenntnisse in den wissenschaftlich anerkannten Psychotherapieverfahren voraus.


Allgemein gültige Kriterien für Psychotherapieverfahren sind: 

  • Nachvollziehbares Therapiekonzept und Krankheitserklärungsmodell der angewandten Methode
  • Ausbildung enthält theoretische Wissensvermittlung und praktisches Training der angewandten Methode 
  • Therapieerfahrung unter Supervision
  • Selbsterfahrung (in der Regel 40 Stunden)
  • Es besteht ein breites Indikationsspektrum für psychische Störungen
  • Die Ausbildung soll mindestens einen Zeitraum von 2 Jahren beinhalten


Eine Wiederholung der Überprüfung ist möglich. Wer den mündlich-praktischen Teil nicht bestanden hat, muss bei einer Wiederholung zunächst erneut an der schriftlichen Überprüfung teilnehmen.


Was kostet das alles? (Stand September 2022, ohne Gewähr)

Die Gebühren sind etwas unterschiedlich. Wenn alles glatt läuft, Sie also beim ersten Mal bestehen, betragen sie in:

Heilbronn: €676 

Stuttgart:  €1057

Tübingen: €650

Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte den jeweiligen Infoblättern im obigen Kasten. Auf der Webseite des jeweiligen Gesundheitsamtes finden Sie auch alle nötigen Antragsformulare sowie die aktuellen Kosten und Termine.







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